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Reglement

REGLEMENT

AUFNAHME

In die Spielgruppe werden 3- und 4-jährige Kinder aufgenommen. Der Vorstand behält sich die definitive Aufnahme und Zuteilung der Kinder vor, ausserdem entscheidet er über Grenzfälle (jüngere oder ältere Kinder). Der Besuch der Doppelgruppen sind den Kindern vorbehalten, welche im darauffolgenden Jahr den Kindergarten beginnen.

Den Eltern wird spätestens bis kurz vor Anfang des Schuljahres Aufnahme und Zuteilung der Kinder schriftlich mitgeteilt. Die definitive Anmeldung erfolgt, wenn der Beitrag für Probemonat August auf dem Konto der Spielgruppe eingegangen ist. Der erste Monat gilt als Probezeit.

Falls ein Kind Schwierigkeiten hat, sich in die Gruppe zu integrieren, wird in einer Aussprache mit den Eltern zum Wohl des Kindes entschieden.

AUSTRITTE

Für Austritte aus der Kindergruppe während des Schuljahres gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, ausgenommen ein anderes Kind kann sofort den Platz des austretenden Kindes einnehmen. Dies gilt nicht für die Probezeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

GRUPPENGRÖSSE

Die Zahl der Kinder pro Gruppe soll in der Regel 8 Kinder nicht überschreiten. Betreffend Übertritte von einer Gruppe zur anderen entscheidet der Vorstand, falls es mehr als eine Gruppe gibt.

TAG DER OFFENEN TUER

Jeweils im Juni findet ein Tag der offenen Tür statt. Das genaue Datum wird den Eltern mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Am Tag der offenen Tür wird die Vereinsstruktur und der Spielgruppenbetrieb vorgestellt.

GENERALVERSAMMLUNG

Jeweils im September findet die jährliche ordentliche Vereinsversammlung statt. Alle Eltern werden rechtzeitig über den Termin und die Traktanden informiert. Eine Teilnahme bzw. eine Abmeldung wird erwartet.

MITHILFE

Jedes Aktivmitglied ist verpflichtet, sich so viel wie nötig für das Hüten, den Transport der Kinder oder die Reinigung des Spielgruppenlokales zur Verfügung zu stellen.





BEITRÄGE

Der Jahresbeitrag beträgt:

- Fr. 75.-- pro Familie (Aktivmitglied)
- Fr. 20.-- für das Passivmitglied

Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit.

Der Spielgruppenbeitrag für das 1. Kind beträgt:

- Fr. 55.-- pro Monat bei 1 Spielgruppentag pro Woche und
- Fr. 105.-- pro Monat bei 2 Spielgruppentagen pro Woche, 12 x pro Jahr

Für jedes weitere Kind, das die Spielgruppe im gleichen Jahr besucht:

- Fr. 45.-- pro Monat bei 1 Spielgruppentag pro Woche und
- Fr. 85.-- pro Monat bei 2 Spielgruppentagen pro Woche, 12 x pro Jahr

Über Beitragsreduktionen in begründeten Fällen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins entscheidet der Vorstand.

Die Spielgruppenbeiträge sind vierteljährlich auf das Vereinskonto zu überweisen.



VERSICHERUNG

Die Eltern sind für eine Versicherung ihres Kindes gegen Unfall und Haftpflichtansprüche besorgt.







Die Präsidentin Die Vize-Präsidentin





Andrea Müller Amparo Ariano









Bülach, den 6. Februar 2008

 

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